Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertragskunden

Mit der Anmeldung zum Unterricht werden diese Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Gebührenordnung rechtsverbindlich anerkannt.

§ 1 Erfüllungsort

Der Unterricht findet in den Räumen der M. & S. Music School gemeinnützige GmbH oder in einer mit der Musikschule kooperierenden Einrichtung statt.

§ 2 Teilnahme

1.    Der Unterricht findet regelmäßig, zum fest vereinbarten Termin statt. Die Dauer des Unterrichts richtet sich dabei nach den im Vertrag vereinbarten Zeiten.

2.    Im Interesse des Ausbildungserfolges wird vom Schüler(in) der regelmäßige Besuch des Unterrichts erwartet.

§ 3 Unterrichtsgebühren

1.    Für die Teilnahme am Unterricht werden Gebühren laut aktueller Gebührenordnung der M. & S. Music School gemeinnützige GmbH erhoben.

2.    Die Unterrichtsgebühren sind durch Bankeinzug oder -überweisung bis zum 15. eines jeden Kalendermonates im Voraus zu entrichten. Beträge, die per SEPA-Lastschrift eingezogen werden, werden spätestens einen Werktag vor dem Lastschrifteinzug bekanntgegeben. Wiederholende Lastschriften werden nicht erneut angekündigt. Der Einzug erfolgt jeweils zum selbstgewählten Einzugstermin zum 1. oder 15. eines Monats.

3.    Weist Ihr Konto keine Deckung auf und/oder die Buchung kommt aus anderen Gründen zurück, berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€.

4.    Wenn im Unterrichtvertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde, garantieren wir, bei wöchentlich stattfindendem Unterricht, für die jährliche Unterrichtsgebühr 36 Unterrichtseinheiten im Jahr. Bei weniger erhaltenen Unterrichtseinheiten werden wir die entsprechenden Stunden nachholen, bzw. die Gebühr für die fehlenden Stunden erstatten. Bei Anmeldung während des laufenden Jahres besteht nur noch Anspruch auf die noch regulär in dem Jahr stattfindenden Unterrichtseinheiten. Die Gebühren werden dementsprechend nur noch für die noch nicht verstrichenen Monate des Jahres erhoben.

5.    Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, auch im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder -erstattung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Verlegung des Unterrichtstermins. Unterrichtsversäumnisse sollten vorher telefonisch entschuldigt werden. Der Unterrichtsanspruch ist nicht übertragbar.

6.    Der durch etwaige Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt oder erstattet, wenn dadurch die garantierten 36 Unterrichtseinheiten im Jahr unterschritten würden. Die Schulleitung behält sich zudem vor, bei Verhinderung eines Lehrers einen Vertretungslehrer (ggf. auch Fachfremd) mit der Übernahme der Stunde zu beauftragen, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden.

7.    Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 5 % auf den Jahresbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall greift kein Sonderkündigungsrecht.

§ 4 Kopiergebühr

Für alle Instrumentalfächer inkl. Gesang und Ensembles/Chor fallen Kopiergebühren in Höhe von monatlich 1,50 € an. Die Gebühr wird zur Deckung der Kopierkosten inklusive eines Kopierlizenzvertrages, welcher monatlich an die GEMA entrichtet wird, erhoben. Von dieser Lizenzgebühr ausgeschlossen sind die Schüler der musikalischen Früherziehung sowie der Musikkinderkurse.

§ 5 Rabatte

1. Bei Abschluss von mehreren Unterrichtsverträgen in einer Familie ( Eltern, Kinder und/oder Geschwister) wird auf jeden weiteren Vertrag ein Rabatt von 10% gewährt.

2. Gruppentarife verstehen sich als Rabattleistung und können nur bei entsprechender Anzahl der Schüler

gewährleistet werden.  

§ 6 Ferien

1.    Die Ferienplanung der Musikschule orientiert sich an den Schulferien in Nordrhein-Westfalen und an den garantierten 36 Unterrichtseinheiten. An diesen entsprechenden Tagen findet kein Unterricht statt.

2.    Die Ferien werden, durch die Musikschule, im Vorfeld bekannt gegeben (via Aushang sowie online auf der Homepage der Musikschule).

§ 7 Veranstaltungen

Interne und externe Veranstaltungen der M. & S. Music School gemeinnützige GmbH sind Bestandteil des pädagogischen Gesamtkonzeptes. Eine aktive Teilnahme aller Schüler ist erwünscht. Insbesondere Schülervorspiele sind als Bestandteil des Unterrichts zu werten und können eine reguläre Unterrichtseinheit ersetzen.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

1.    Wird im Vertrag keine Laufzeit explizit genannt, so wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Davon ausgenommen sind die Mini- und Musi-Kids Kurse. Diese enden, ohne gesonderte Kündigung, bei Einschulung des Kindes.

2.    Vertragsbeginn ist das Datum der Unterschrift der Musikschule oder der Wahrnehmung der ersten Unterrichtseinheit.

3.    Der Vertrag kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, zu folgenden Terminen beiderseits gekündigt werden: 30 April , 31. August, 31. Dezember.

4.    Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

§ 9 Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. Änderung der Unterrichtszeiten und -tage, der Lehrkraft, der Zusammenstellung von Gruppen, sowie Beitragsanpassungen bei Veränderungen der Gruppenstärke, jederzeit vor. Durch organisatorische Neuregelungen ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht.

§ 10 Haftung

1.    Es gilt ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für Kleidung, Geld und Instrumente.

2.    Eine Aufsichtspflicht für minderjährige Schüler(innen) besteht nur während des Unterrichts. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben.

3.    Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler(innen).

§ 11 Urheber- und Datenschutz

1. Gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ist es nicht gestattet, ohne die Zustimmung der Rechteinhaber,  Kopien von Noten zu machen und im Unterricht zu benutzen. Wir haben zu diesem Zwecke einen Lizenzvertrag mit VG-Musikedition / GEMA geschlossen und dürfen Kopien im vertraglich vorgesehenen Rahmen anfertigen.

2.    Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir personengebundene Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig – EDV-gemäß speichern und verarbeiten. Diese Verarbeitung und Speicherung findet unter anderem auf Cloudservern innerhalb der EU statt. Ausführliche Erläuterungen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.




Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterrichts-Karten

Mit dem Erwerb der jeweiligen Unterrichtskarte werden diese Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich anerkannt.

§ 1 Gegenstand
1. Die Unterrichtskarten beinhalten folgende Anzahl an Unterrichtseinheiten:
5er Karte: 5 Einheiten
10er Karte: 10 Einheiten
2. Die Unterrichtseinheit beträgt 30 Minuten Einzelunterricht.

§ 2 Gültigkeit / Umtausch / Rückgabe
1. Die Unterrichtskarten haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab Kaufdatum.
2. Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe.
3. Die Unterrichtskarten sind übertragbar. Dies setzt jedoch die Information der Schulverwaltung voraus.

§ 3 Erfüllungsort

Der Unterricht findet in den Räumen der M. & S Music School  gemeinnützige GmbH, Stiftstr. 3 / Cappelstr. 18 in 59555 Lippstadt oder in einer mit der Musikschule kooperierenden Einrichtung statt.

§ 4 Unterrichtstermin
1. Die Buchung eines Unterrichtstermins kann telefonisch, via Mail oder in persönlicher Absprache mit dem Dozenten erfolgen. Die Kontaktmöglichkeiten sind wie folgt: Telefon: 02941/79495  Mail: info@ms-lippstadt.de
2. Es ist immer nur die Buchung eines Termins, unter Berücksichtigung einer Vorlaufzeit von min. 4 Werktagen (Montag bis Freitag), möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen regelmäßig festgelegten Termin.
3. Termin-Stornierungen müssen mindestens einen Tag vorher telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Erfolgt die Stornierung nicht bzw. nicht  im genannten Zeitraum, wird die Unterrichtseinheit als erteilt gewertet und somit abgerechnet.

§ 5 Unterrichtsgebühren / Zahlung
1.    Für die Unterrichtkarten werden Gebühren laut aktueller Gebührenordnung der M. & S. Music School gemeinnützige GmbH erhoben. 2.    Die Zahlung der Unterrichtskarten erfolgt in bar, per EC-/Kreditkarten, SEPA Basis-Lastschrift oder auf Rechnung vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit. 
3.    Weist Ihr Konto bei Teilnahme am Lastschriftverfahren keine Deckung auf und/oder die Buchung kommt aus anderen Gründen zurück, berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€.

§ 6 Ferien
1.    Die Ferienplanung der Musikschule orientiert sich an den Schulferien in Nordrhein-Westfalen. Der Unterricht findet in 36 Wochen je Kalenderjahr statt.
2. Die Ferien werden, durch die Musikschule, im Vorfeld bekannt gegeben (via Aushang sowie online auf der Homepage der Musikschule).

§ 7 Haftung
1.    Es gilt ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für Kleidung, Geld und Instrumente.
 2.    Eine Aufsichtspflicht für minderjährige Schüler(innen) besteht nur während des Unterrichts. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben.
 3.    Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler(innen).

§ 8 Urheber- und Datenschutz

1.    Gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ist es nicht gestattet, ohne die Zustimmung der Rechteinhaber,  Kopien von Noten zu machen und im Unterricht zu benutzen. Wir haben zu diesem Zwecke einen Lizenzvertrag mit der VG-Musikedition / GEMA geschlossen und dürfen Kopien im vertraglich vorgesehenen Rahmen anfertigen.
2.    Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir personengebundene Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig – EDV-gemäß speichern und verarbeiten. Diese Verarbeitung und Speicherung findet unter anderem auf Cloudservern innerhalb der EU statt.      
Ausführliche Erläuterungen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.                              




Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshops und Kurse

Mit der Anmeldung zu einem Workshop / Kurs werden diese Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich anerkannt.

§ 1 Gegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist die Teilnahme an einem ausgewählten Workshop / Kurs. Bezüglich Dauer und
Kosten des Workshops/ Kurses gilt die entsprechende Workshop/ Kurs-Beschreibung. Die Buchung kann bis zu 8
Tage vor dem Workshop Termin erfolgen

§ 2 Rücktrittsrecht
Ein Rücktritt von einem gebuchten Workshop / Kurs ist bis 7 Tage vor Workshop / Kurs Termin möglich. Der Rücktritt muss schriftlich (Post oder E-Mail) erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt das Eingangsdatum. Bei Nichteinhaltung der
Frist ist der Teilnahmebeitrag in voller Höhe fällig.

§ 3 Erfüllungsort
Der Unterricht findet in den Räumen der M. & S Music School  gemeinnützige GmbH, Stiftstr. 3 / Cappelstr. 18 in 59555 Lippstadt oder in einer mit der Musikschule kooperierenden Einrichtung statt.


§ 4 Zahlung
1.    Die Zahlung der Workshops / Kurs erfolgt nach Rechnungsstellung via Überweisung, in bar, per EC-/Kreditkarten, SEPA Basis-Lastschrift. Es gelten die in der Rechnung genannten Zahlungsfristen.
2.    Weist Ihr Konto bei Teilnahme am Lastschriftverfahren keine Deckung auf und/oder die Buchung kommt aus anderen Gründen zurück, berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€.


§ 5 Haftung
1.    Es gilt ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für Kleidung, Geld und Instrumente.
2.    Eine Aufsichtspflicht für minderjährige Schüler(innen) besteht nur während des Unterrichts. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben.
3.    Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler(innen).

§ 6 Urheber- und Datenschutz
1.    Gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ist es nicht gestattet, ohne die Zustimmung der Rechteinhaber,  Kopien von Noten zu machen und im Unterricht zu benutzen. Wir haben zu diesem Zwecke einen Lizenzvertrag mit der VG-Musikedition / GEMA geschlossen und dürfen Kopien im vertraglich vorgesehenen Rahmen anfertigen.
2.    Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir personengebundene Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig – EDV-gemäß speichern und verarbeiten. Diese Verarbeitung und Speicherung findet unter anderem auf Cloudservern innerhalb der EU statt.      
Ausführliche Erläuterungen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.